Auf der Handelsplattform Amazon Marketplace ist es möglich, dass zwei Händler dieselbe Produktbeschreibung zu einem Artikel teilen, wenn sie dieselbe „ASIN“ für ein identisches Produkt verwenden. Das OLG Frankfurt a. M. entschied mit Urteil vom 05.12.2019, dass es Händlern zugemutet werden kann, dass sie diese Produktbeschreibung regelmäßig überprüfen.Hintergrund zum Amazon Marketplace: was ist eine „ASIN“?Der erste Händler, der ein bestimmtes Produkt auf dem Amazon Marketplace anbietet, gibt eine Produktinformation ein, wobei dem Produkt dann eine Nummer, die sogenannten ASIN (Amazon Standard Identification Number) zugewiesen wird. Unter dieser ASIN können dann die entsprechenden Angebote gefunden werden. Der nächste Händler, der das identische Produkt anbietet,...
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26.08.2020