Damit hatte Helmut Kohl sicher nicht gerechnet: Mit knapper Begründung hat das Landgericht Köln seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die dem ehemaligen Ghostwriter Kohls die Veröffentlichung seine Buches "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" verbieten sollte, abgewiesen. Die Gründe für das Unterliegen des Ex-Bundeskanzlers sind eher formaler Natur, indirekt sind sie aber eine Ohrfeige für Kohls anwaltliche Vertretung. Denn die Kammer stützt ihren zurückweisenden Beschluss im Schwerpunkt darauf, dass sich Kohls Antrag auf ein Verbot der Veröffentlichung des ganzen Buches und nicht lediglich einzelner, konkreter Passagen richtete.Gerichtliche Beschlüsse im Rahmen eines einstweiligen Anordnungs- oder Verfügungsverfahrens sind Eilentscheidungen, die aufgrund...
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01.11.2014