Durch Urteil vom 09.10.2013 hat der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen I ZR 24/12 ein Revisionsverfahren entschieden, dem eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung zugrunde lag.
Die Beklagte hatte im Oktober 2009 im Internet die Vermittlung von speziellen Erlebnissen an, darunter auch die hier streitgegenständlichen Alpenpanorama-Fahrt in einem Heißluftballon.
Als Klägerin trat die Wettbewerbszentrale auf und bemängelte, dass die Beklagte auf ihrer Internetseite keine konkreten Informationen über die mit ihr zusammenarbeitenden Veranstalter der Heißluftballonflüge veröffentlichte.
Die Beklagte trat unstreitig nicht als Veranstalterin von Ballonflügen, sondern als Vermittlerin von Erlebnis-„Events“ auf. Geschuldet sollte die Vermittlung des Ballonfluges sein,...
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11.05.2014