Auf der Handelsplattform Amazon rechtssicher zu handeln ist nicht einfach – wenn nicht gar unmöglich, wie in den Fällen, in denen die Händler ihre Produkte sowohl mit FBA (Fulfillment by Amazon) wie auch selbst versenden.So warnten die Kollegen aus München vor wenigen Tagen vor dem (alten) Problem, dass bei einem „Versand durch Amazon“ eine eigene „Amazon-Widerrufsbelehrung“ eingeblendet wird, durch welche automatisiert die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Händlers ersetzt wird.Dies ist jedoch nur bedingt richtig.Die Abmahngefahr schätzen wir als durchaus realistisch ein, zumal uns die erste Abmahnung (und einstweilige Verfügung) vorliegt, die im Falle eines „Verkauf durch XXX und Versand durch Amazon“ das Vorhandensein von zwei unterschiedlichen, sich...
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27.04.2016