Die Wochenendbeilage einer täglich erscheinenden Zeitung ist keine eigenständige, wöchentlich erscheinende Zeitung. Die Rechtzeitigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs ist nicht nach der für wöchentlich erscheinende Zeitschriften angenommenen Regelfrist von vier bis sechs Wochen, sondern nach der für Artikel in einer Tageszeitung geltenden Regelfrist von vier Wochen zu beurteilen.
Es empfiehlt sich, auf unerwünschte Artikel in Zeitungen möglichst rasch mit einem Gegendarstellungsverlangen zu reagieren und bei Zurückweisung des Begehrens ohne Verzug einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einzubringen, wie sich einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München entnehmen lässt:
In einer Wochenendausgabe einer Zeitung der...
Artikel
30.01.2014