Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 24. April 2015 entschieden, dass die Figur des Handelsvertreters im Sinne der §§ 84 ff. HGB nicht zwingend dadurch konstruiert werden kann, wenn ein Werbetreibender, der ein Onlinegeschäft führt, als Handelsvertreter in dem Vermarktungsvertrag ausgewiesen wird. Vielmehr seien die objektiven Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, um feststellen zu können, ob es sich um einen Online-Handelsvertreter handelt. Der Gesichtspunkt, dass der Vermarktungsvertrag derart gestaltet worden ist, dass der Werbetreibende alleine Einfluss auf die Infrastruktur der Werbung für den Vermittler nehmen kann, spricht nach Auffassung des Landgerichts eindeutig gegen die Annahme eines Handelsvertreters. Darüber hinaus hat das Gericht auch...
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07.06.2015