Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.07.2014

Adidas erlaubt Händlern wieder den Online-Verkauf

Der weltweit führende Sportartikelhersteller Adidas hat nach einer Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 2. Juli 2014 seine 2012 eingeführte Praxis wieder aufgegeben, es seinen Händlern zu untersagen, Adidas-Produkte über Internetplattformen zum Verkauf anzubieten. Das Bundeskartellamt hat deshalb das gegen die Adidas AG eingeleitete kartellrechtliche Verfahren eingestellt.  Bekannte Markenhersteller von Qualitätsprodukten, deren Erzeugnisse meistens im höherpreisigen Segment liegen, sehen den Handel auf Internetplattformen wie Ebay, Amazon, Rakuten oder Yatego mit erheblichen Vorbehalten. Denn sie bergen ihrer Meinung nach die Gefahr in sich, dass der Wert der Marke beschädigt wird, weil auf den Internetplattformen die Produkte anders als beim stationären Handel...