Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 27. Mai 2015 entschieden, dass das kostenfreie Programm Adblock Plus, das als Addon zum Internetbrowser Firefox hinzugefügt werden kann, zulässig ist, um die Werbung, die über Webseiten eingeblendet wird, zu unterdrücken. Durch die Nutzung sowie den Vertrieb der Software werden die betroffenen Betreiber der Internetseiten nicht wettbewerbswidrig behindert. Letztendlich entscheide der einzelne Internetnutzer über den Gebrauch oder den Nichtgebrauch des Programms. Es liege weiterhin auch kein urheberrechtlicher Verstoß vor. Dies gelte sogar für den Fall, dass der Anbieter der Werbung der Unterdrückung nicht zustimmt. Ein Verstoß gegen das deutsche Kartellrecht sei ebenfalls nicht zu begründen, da der Werbeblocker in Deutschland keine...
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11.06.2015