Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
20.02.2020

Abwerbung durch Anruf auf privater Handynummer

Mit Beschluss vom 08.08.2019 bestätigte das OLG Frankfurt seine bisherige Rechtsprechung zu Abwerbe-Anrufen auf dem privaten Handyanschluss des Arbeitnehmers eines Konkurrenz-Unternehmens. Der Anruf sei unzulässig, wenn sich der Anrufer zu Beginn des Gesprächs nicht vergewissere, ob der Arbeitnehmer gerade am Arbeitsplatz ist oder nicht. Führt er das Gespräch ohne Nachfrage fort, greife er in unzulässiger Weise in den Betriebsablauf des Konkurrenten ein. Ausgenommen sei ein kurze Erstkontakt von wenigen Minuten.Wettbewerbswidrige Ansprache am Arbeitsplatz Mit Urteil vom 09.08.2018, Az.: 6 U 51/18 hatte das OLG Frankfurt bereits entschieden, dass die Ansprache eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz zum Zwecke der Abwerbung eine unlautere Behinderung des Arbeitgebers sei, sofern...