Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.02.2015

Abweichungen von der Muster-Widerrufsbelehrung

Das Landgericht (LG) in Heidelberg hat mit seinem Urteil vom 13.01.15 unter dem Az. 2 O 230/14 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung (in diesem Fall die Belehrung zu einem Verbraucherkreditvertrag) nicht schon deswegen unwirksam ist, weil sich in der Überschrift eine Fußnote findet, die Fernabsatzgeschäfte ausschließt. Hierdurch werde der Durchschnittsverbraucher nicht verwirrt oder falsch belehrt. Das sei jedenfalls dann der Fall, wenn dem Verbraucher vom Unternehmer im Vertragsgespräch eine auf einer gesonderten Seite verfasste Widerrufsbelehrung zur Unterschrift vorgelegt wurde, die sich ausdrücklich auf den Kunden und das von ihm gewählte Produkt beziehe. Auch wenn die Belehrung in zwei weiteren Punkten von dem gesetzlichen Muster abweiche, sei diese Abweichung inhaltlich...