Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
12.07.2012

Abmahnung durch den VsW – Verband sozialer Wettbewerb Berlin

Uns liegt eine Abmahnung des VsW – Verband sozialer Wettbewerb vor. Der Verband sozialer Wettbewerb Berlin ist nach eigenen Angaben „seit mehr als 30 Jahren auf dem für die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft außerordentlich wichtigen Gebiet der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftskriminalität sehr erfolgreich tätig. Mit seinem engagierten und mutigen Einsatz für Lauterkeit in Handel und Gewerbe leistet er seit Jahrzehnten seinen Beitrag zur Sicherung eines funktionsfähigen Leistungswettbewerbs".

Ein Schwerpunkt des  VsW – Verband sozialer Wettbewerb scheint in der Aussprache von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Bezug auf Werbeaussagen für Medizinprodukte, Medikamente und ähnlichen Produkten zu liegen. In solchen Fällen werden die Abmahnungen mit einem Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz begründet.

Dass hier nicht ein konkurrierendes Unternehmen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausspricht ist nicht weiter von Bedeutung. Unterlassungsansprüche können nämlich auch gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG unter gewissen Voraussetzungen von rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen durchgesetzt werden.

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung des VsW – Verband sozialer Wettbewerb wird einem Händler eine unlautere Werbeaussage vorgeworfen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des VsW – Verband sozialer Wettbewerb erhalten haben, raten wir an, diese Abmahnung des VsW – Verband sozialer Wettbewerb nicht als Abzocke oder als unberechtigte Massenabmahnung abzutun. In jedem Fall sollten die Vorwürfe genau geprüft werden. Hierzu können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden.