Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Karl Schlegel KG sowie ihren persönlich haftenden Gesellschafter, Herr Roland Schlegel, Göffinger Str. 40, 88499 Riedlingen, durch die Kanzlei Balke Truffner Dr. Hirner Rechtsanwälte vor.
Mit dieser Abmahnung lässt die Karl Schlegel KG sowie ihr persönlich haftenden Gesellschafter, Herr Roland Schlegel, die unberechtigte Benutzung von Lichtbildern beanstanden, die von Herrn Roland Schlegel selbst angefertigt wurden.
Diese unberechtigte Verwendung der Lichtbilder begründe gemäß § 97 UrhG neben einem Unterlassungsanspruch auch einen Anspruch auf angemessene Vergütung für die widerrechtliche Verwendung.
Der Empfänger der Abmahnung wird daher aufgefordert, die Karl Schlegel KG durch die Abgabe einer verbindlichen Erklärung schadlos zu stellen. Eine entsprechende Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Dieser ist neben dem Unterlassungsverlangen zu entnehmen, dass der Empfänger der Abmahnung Auskunft über die Benutzungshandlung erteilen sowie eine angemessene Vergütung hierfür leisten soll.
Weiter soll sich der Empfänger dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in dieser dazu verpflichten, die Kosten der Abmahnung aus einem Streitwert von 50.000 EUR inkl. Mehrwertsteuer (bei der unberechtigten Verwendung von 5 Bildern) zu tragen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Karl Schlegel KG sowie ihren persönlich haftenden Gesellschafter, Herr Roland Schlegel durch die Kanzlei Balke Truffner Dr. Hirner Rechtsanwälte erhalten haben, raten wir in jedem Fall an, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung prüfen zu lassen und nicht ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.
Artikel
25.02.2013