Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
19.03.2013

Abmahnung der Frau Anke Merkens Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte vor. 

Mit dieser Abmahnung lässt Frau Anke Merkens durch die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte einen Mitbewerber im Marktsegment „Mützen und Textilien“ auf der Handelsplattform eBay abmahnen.

Diesem werden diverse angebliche Wettbewerbsverstöße (u.a. Fehler in der Widerrufsbelehrung) vorgeworfen. Neben der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben enthält das Abmahnschreiben der Frau Anke Merkens die Geltendmachung der Abmahnkosten.

Für die Abmahnung bringt die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR in Ansatz. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte erhalten haben sollten, raten wir dringend davon ab, eine der Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Insbesondere muss vor einer eventuellen Unterschrift Berücksichtigung finden, dass eine solche Unterlassungserklärung einen Vertragsentwurf darstellt.