Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
22.08.2012

Abmahnung der Eva Solo GmbH durch Busse & Partner

Die Eva Solo GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Busse & Partner urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Busse & Partner wird die unerlaubte Nutzung fremder Fotos auf der Internetplattform eBay beanstandet. Das beanstandete Bild sei, so zu lesen in der Abmahnung, im Auftrag der Firma Eva Solo GmbH A/S Dänemark angefertigt worden, die Nutzungsrechte seien sodann auf die Eva Solo GmbH übertragen worden.

Sodann wird der Empfänger der Abmahnung der Eva Solo GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die seitens der Firma Eva Solo GmbH durch die Busse & Partner mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung er enthält ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5100 €.

Zudem soll ein Schadensersatz in Höhe von 500 € für ein Bild zur Anweisung gebracht werden. Erklärungen warum dieser Betrag deutlich über dem liegt, was die Mittelstandgemeinschaft für Foto-Marketing (MFM) in ihrer Tabelle ausweist, enthält die Abmahnung der Eva Solo GmbH nicht.
Weiter fordert die Kanzlei Busse & Partner dazu auf, die angefallenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 25.000 € (!!) zum Ausgleich zu bringen (Anm.: wegen einem Bild!). Hieraus resultieren Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 911,80 €.

Angesichts der doch zahlreichen Auffälligkeiten in der Abmahnung können wir nicht dazu anraten, die mit der Abmahnung der Eva Solo GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. Auch ist unserer Auffassung nach der Streitwert als auch der geforderte Schadensersatz deutlich zu hoch angesetzt.