Die Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bielefeld vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Hartlieb schreibt gegenwärtig Online-Händler an, die eine Widerrufsbelehrung einsetzen, welche nicht der seit dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage entsprechen. Die Firma bonodo UG führt hierzu in Ihrem Schreiben aus:„Sicher haben Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit erfahren, dass bereits zum 13.Juni 2014 das gesetzlich normierte Recht zur ordnungsgemäßen Belehrung von Verbrauchern über deren Recht zum Widerruf insbesondere im Internet- und Onlinehandel erneut durch den europäischen Gesetzgeber geändert worden ist.Aufgrund der Umsetzung der EU- Verbraucherrichtlinie (VRRL) in deutsches Recht (Bundesgesetzblatt I, 2013, Nr.58, 58, S.3642ff.) muss insbesondere...
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18.02.2015