Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.04.2013

Abmahnung body point products GmbH

Und wieder hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage (Rechtsanwälte Sandhage GbR) einen neuen Abmahner am Start.  Diesmal spricht Rechtsanwalt Sandhage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die Firma body point products GmbH, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, aus. Die Firma body point products GmbH verkauft angeblich Kosmetikprodukte, wie z.B. Tages-und Nachtpflege, Body-Lotion und Pflegecreme für Lippen und Augen an Letztverbraucher. Diese Angaben entnehmen wir zumindest der Abmahnung. Am heutigen Vormittag war der Internetshop der Firma body point products GmbH zumindest nicht erreichbar.

Wie könnte es anders sein, werden auch vorliegend durch die Firma body point products GmbH angebliche Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung geltend gemacht. Hierzu führt Rechtsanwalt Sandhage aus:

„Ich weise darauf hin, dass Sie im Zusammenhang mit Ihren Angeboten den Ihnen im Fernabsatz obliegenden Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen und gegen weitergehende verbraucherschützende Vorschriften verstoßen. Ich beziehe mich beispielhaft auf das Angebot unter der Bezeichnung "xxxx" zu der ArtikeInummer: xxx. 

Als Unternehmer sind Sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe von deren Vertragserklärung m einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmitteln entsprechenden Weise klar und verständlich die in Artikel 246 § 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB aufgeführten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die von Ihnen gemachten Angaben entsprechen dem gesetzlichen Gebot nicht. 

Sie halten zu obigen Angebot dem Verbraucher eine Widerrufsbelehrung vor, welche nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die neue Widerrufsbelehrung 2011 ist am 04.08.2011 in Kraft getreten. Die alte Belehrung konnte noch bis zum 04.11.2011 benutzt werden. Diese Übergangsfrist ist seit dem 05.11.2011 abgelaufen.

[…]

Die vorgenannten Rechtsverletzungen erweisen sich gegenüber meiner Mandantin als unlauter nach den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, da die angeführten Vorschriften zu den Unterrichtungspflichten dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und es sich nicht lediglich um einen Bagatellverstoß handelt.“

Sodann fordert die Firma body point products GmbH durch Rechtsanwalt Sandhage auf, eine „die als Anlage vorbereitete Verpflichtungserklärung abzugeben“. Wir weisen darauf hin, dass die Firma body point products GmbH keinerlei Anspruch darauf hat, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten. Vielmehr steht es jedem Abgemahnten frei, selbst eine ausreichende Unterlassungserklärung zu fertigen.

Weiter fordert die Firma body point products GmbH durch Rechtsanwalt Sandhage auf, die Kosten der Abmahnung zu ersetzen. Diese werden mit 651,80 EUR beziffert, Der Gegenstandswert wird seitens der Kanzlei Sandhage mit 10.000 EUR angegeben.

In jedem Fall raten wir dringend davon ab, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung der Firma body point products GmbH ohne Modifikationen zu unterzeichnen. Insbesondre muss hierbei bedacht werden, dass durch die unreflektierte Unterzeichnung der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommt, der lebenslange Gültigkeit erlangt. Die Gefahren aus einer solchen Unterlassungserklärung für die Zukunft sind somit enorm.