Gerade Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden immer wieder zum Anlass genommen, Abmahnungen auszusprechen. Wer sich beispielsweise als Betreiber eines Online-Shops mit Klauseln wie „Die Bedingungen von Verträgen unterliegen dem deutschen Recht” absichern will, sollte aufpassen. Denn oft verstoßen solche undifferenzierten Formulierungen gegen Wettbewerbsrecht – und können deshalb kostenpflichtig abgemahnt werden. Das OLG Oldenburg hat in einem Beschluss vom 23. September 2014 (Az. 6 U 113/14) darauf hingewiesen, dass solche Rechtswahlklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen § 307 Abs. 1 BGB verstoßen. Verbraucher, die im Ausland ansässig sind, könnten diese Formulierung nämlich ohne Weiteres dahingehend auslegen, dass in jedem Fall deutsches...
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18.01.2015