Wer verklagt wird, möchte sich in der Regel zur Wehr setzen. Kann sich der Beklagte keinen Rechtsanwalt leisten, hat er die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese wird jedoch erst nach Prüfung und nur dann gewährt, wenn das Engagement eines Verteidigers zumindest prinzipiell Aussicht auf Erfolg hat. Genau diese Erfolgsaussicht mochte das Landgericht Düsseldorf im Fall einer Frau, die mutmaßlich im Internet mehrere fremde Audiodateien zum Download zur Verfügung gestellt hatte, nicht sehen. Das Gericht verweigerte die Prozesskostenhilfe, wogegen die Beklagte Beschwerde einlegte. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sie damit Erfolg (Beschluss vom 14.11.2011, Az. l-20 W 132/11).
Nach Ansicht des OLG stand keineswegs fest, dass die Beklagte die ihr...
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25.07.2014