Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.11.2020

Abmahnung Wettbewerbszentrale

Uns liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor. In dieser Abmahnung ist zunächst zu lesen, dass die Wettbewerbszentrale eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft sei. Als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen sei sie gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klagebefugt (ständige Rechtsprechung BGH WRP 1995, 104; BGH WRP 1996, 194; OLG Düsseldorf WRP 2006, 1399). Zudem sei sie klagebefugt nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und dürfe Auskunftsansprüche nach § 13 UKlaG geltend machen (vgl.§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG).Mit der Abmahnung wendet sich die Wettbewerbszentrale gegen eine Internetwerbung.Bei den beworbenen Leistungen handele es sich um handwerkliche...