Uns liegt eine patentrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Wessel-Werk GmbH vor. So sei bei Marktbeobachtung festgestellt worden, dass der Empfänger der Abmahnung der Wessel-Werk GmbH umschaltbare Bodendüsen für Staubsauger vertreiben würde, welche dem Modell RD 295 der Wessel-Werk GmbH nachempfunden seien.Die Wessel-Werk GmbH, so ist in der Abmahnung zu lesen, sei ein weltweit führender Her-steller von Staubsaugerdüsen. Allein in Europa würde die Wessel-Werk GmbH nahezu sämt-liche namhafte Staubsaugerhersteller wie Miele, BSH, Philips, Electrolux, Kärcher und Rowenta beliefern. Im Premium-Segment würde die Wessel-Werk GmbH einen Marktanteil von über 80% halten. Zudem würde die streitgegenständliche Düse RD 295 seit vielen Jahren von der Wessel-Werk...
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01.06.2015