Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.01.2013

Abmahnung Wellensteyn Harmsen Utescher

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG, Werkstrasse 2, 22844 Norderstedt durch die Kanzlei Harmsen Utescher vor.

Mit dieser urheberrechtlichen Abmahnung lässt die Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG die Verwendung von Bildern auf der Handelsplattform eBay durch einen gewerblichen Händler beanstanden, an denen sie vorgibt die ausschließlichen Rechte inne zu haben. So ist in der Abmahnung der Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG ausgeführt, dass aus einer der Abmahnung beiliegenden Gegenüberstellung deutlich zu entnehmen sei, dass die Produktfotographien der Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG mit den ihren identisch übereinstimmen würden.

Die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe der Produktabbildungen sei ohne Zustimmung der Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG erfolgt. Hierdurch sei die Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG in ihren zeitlich und räumlich uneingeschränkten Verwertungsrechten verletzt. Aus diesem Grund macht die Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG gegen den Empfänger der Abmahnung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Urhebergesetz geltend.

Der Empfänger der Abmahnung wird in der Selben aufgefordert, künftig die Verwendung der für die Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG geschützten Bilder zu unterlassen und dies durch die Abgabe einer rechtsgültigen Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung verbindlich zu erklären.

Sodann werden in der Abmahnung durch die Kanzlei Harmsen Utescher Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.479,90 € geltend gemacht. Der Gegenstandswert wird mit 65.000 € beziffert (7 Bilder die zum Teil mehrfach verwendet wurden).

Weiter wird erklärt, dass die Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vorbehält. Betrachtet man sodann die der Abmahnung der Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG beigefügte Unterlassungserklärung, soll sich der Empfänger der Abmahnung hierin verpflichten, Auskunft unter Angabe der erzielten Umsätze einschließlich der Angabe des Gewinns und der Kostenfaktoren zu erteilen, in welchem Umfang die beanstandeten Handlungen begangen wurden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Harmsen Utescher erhalten haben, raten wir jeden Fall gingen davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung zu unterzeichnen. Dies auch in anbetracht, dass eine derartige Unterlassungserklärung lebenslange Gültigkeit hat.