Frau Verena Alice Böhm („Verena Alice“) lässt durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Bis dato ist die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unserer Kenntnis nach durch sogenannte Filesharing-Abmahnungen in Erscheinung getreten. Nun werden offenbar seitens der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Frau Verena Alice Böhm auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen.
Im Namen von Frau Verena Alice Böhm rügt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Rahmen der Abmahnung Verstöße gegen das Textilgesetz sowie die Textilkennzeichungsverordnung. Von der Abmahnung von „Verena Alice“ ist ein Händler auf der Handelsplattform eBay betroffen, der trotz Badebekleidung, Bikini sowie Schmuck anbietet.
Der Abmahnung der „Verena Alice“ ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, in der zu lesen ist:
"... Textilerzeugnisse, insbesondere Badebekleidung, entgegen der gesetzlichen Vorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes und der Textilkennzeichnungsverordnung zu kennzeichnen und in den Verkehr zu bringen"
Hier muss insbesondere Beachtung finden, dass ab dem 08.05.2012 das bislang geltende Textilkennzeichnungsgesetz durch die Verordnung NR. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 ersetzt worden ist.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert „Verena Alice“ die Erstattung der Kosten der Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Höhe von 898 € (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 20.000 €).
Wir raten dringend davon ab, die seitens „Verena Alice“ durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.
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09.10.2012