Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL), Fuchstanzstraße 61, 60489 Frankfurt am Main, vor.Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer irreführenden und damit wettbewerbswidrigen Werbung mit dem Begriff „Textilleder“ (wir berichteten).In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. die Interessen der deutschen ledererzeugenden Industrie vertrete, zu der derzeit ca. 100 Unternehmen gehören würden, darunter Hersteller von Möbel-, Auto-, Bekleidungs- und Schuhleder etc..Zu den Aufgaben des VDL gehörten beispielsweise die Bereiche Forschung, Technik, Umwelt, Normung, Rohwarenverbesserung, Rohwarenmarkt, wirtschaftspolitische und betriebswirtschaftliche Fragen, Außenhandel,...
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23.03.2015