Die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt aus Berlin sprechen für die VSM Deutschland GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Hierbei sind uns die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt im Zusammenhang mit Abmahnungen nicht unbekannt.
Die VSM Deutschland GmbH lässt dem Empfänger vorwerfen, gegen bestimmte Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, insbesondere gegen Bestimmungen der Preisangabenverordnung, verstoßen zu haben.
Auf Grund dieser angeblichen Verfehlungen fordert die VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Abmahnkosten auf. Die Kosten der Abmahnung der VSM Deutschland GmbH werden sodann mit 911,80 EUR beziffert.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt erhalten haben sollten, raten wir zunächst an, diese ernst zu nehmen und nicht als „Abzocke“ abzutun. In jedem Fall sollte sich der Empfänger einer Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt bewusst sein, dass durch die Unterzeichnung der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen dem Abgemahnten und der VSM Deutschland GmbH zu Stande kommt der lebenslang Gültigkeit erlangt. Die Gefahren hieraus sind nicht zu unterschätzen.