Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.11.2012

Abmahnung Turgay Namli

Zurzeit gehen uns wieder vermehrt Abmahnungen auf der Handelsplattform eBay zu. Aktuell spricht die Kanzlei Mauritz, Berfelde, Höddinghaus Abmahnungen für Herrn Turgay Namli aus.

Von der Abmahnung des Herrn Turgay Namli sind Händler in dem Marktsegment IT-Zubehör betroffen.

Mit der Abmahnung lässt Herr Turgay Namli eine fehlende Widerrufsbelehrung rügen.

Seitens der Kanzlei Mauritz, Berfelde, Höddinghaus wird im Auftrag des Herrn Turgay Namli Unterlassung gefordert. Weiter wird der Abmahnung des Herrn Turgay Namli ein Gegenstandswert von 7.000 EUR zugrunde gelegt. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung des Herrn Turgay Namli in Höhe von 507,50 EUR.

Generell ist anzumerken, dass sollten auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, der bereits eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt ist, diese nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung und entsprechende Modifikationen abgegeben werden sollte. Zumeist sind diese der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst. Es gilt zu beachten, dass durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und die entsprechende Annahme durch den Abmahner ein Vertrag zu Stande kommt, der lebenslange Gültigkeit hat.