Eigentlich hätten wir gedacht, dass die erste Abmahnung in Bezug auf die Button-Lösung schon deutlich früher kommt. Ab dem 01.08.2012 gelten neue Anforderungen an den Bestellablauf in Internethandel.
Nun ist uns mit der Firma Transhansa GmbH das erste Unternehmen bekannt, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der angeblich unzulässigen Umsetzung der Button-Lösung auf der Handelsplattform Amazon ausspricht.
Die Firma Transhansa GmbH hat für diese Abmahnung die Kanzlei Kobrel beauftragt.
Neben der Unterlassung werden Anwaltskosten in Höhe von 755,80 € (1,3 Geschäftsgebühr aus 15.000 €) gefordert.
Wir können nicht anraten, die der Abmahnung der Transhansa GmbH beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.
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20.09.2012