Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas von Haugwitz durch die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Schroeder zu. Hintergrund dieser Abmahnung ist, dass der Empfänger der Abmahnung des Herrn Thomas von Haugwitz im großen Umfang Lego-Artikel zum Verkauf anbiete und dabei als privater Verkäufer auftrete, was nicht zutreffen würde. Denn die Tätigkeit des Empfängers der Abmahnung sei planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt vorgenommen, sodass diese Verkaufsaktivität als gewerblich anzusehen sei. Zu dem Ergebnis gelangt Herr Thomas von Haugwitz anhand von Indizien wie z.B. dem Angebot gleichartiger Waren oder Neuwaren.So wird dem Empfänger der Abmahnung u.a. vorgeworfen, keine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Auch würde gegen andere...
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14.08.2018