Die zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Faustmann Neumann Rechtsanwälte im Namen von Thomas Sommer, handelnd unter Xears e.K., aus Berlin ausgesprochen hat, sorgten in dem betreffenden Marktsegment (Herstellung und Vertrieb von Audio-Kopfhörern) zu großen Unsicherheiten und Aufsehen.Ungeachtet der Frage, ob diese Abmahnungen in der Sache selbst begründet waren, drängte sich nämlich schnell der Verdacht des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) auf. Sachliche Gründe, die einen unbekannten Player auf dem Kopfhörermarkt dazu bewegen könnten, eine genauso unbekannte Anwaltskanzlei damit zu beauftragen, zahlreiche Abmahnungen auszusprechen, lagen zumindest ersichtlich nicht auf der Hand. Mehrere Betroffene stellten deshalb auch in...
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17.07.2019