Die Firma Steve Mueller Design, Inhaber Steve Müller, Köln, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Mit dieser Abmahnung hat Herr Steve Müller die Anwaltskanzlei Saroglakis aus München beauftragt.
Mit der Abmahnung des Herrn Steve Müller durch die Kanzlei Saroglakis wird eine falsche Widerrufsbelehrung beanstandet. Sodann wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Diese, der Abmahnung des Herrn Steve Müller beigelegte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
Weiter werden mit der Abmahnung des Herrn Steve Müller durch die Kanzlei Saroglakis Kosten der Abmahnung in Höhe von 603,70 € (Gegenstandswert 9.000 €) geltend gemacht.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Steve Mueller Design erhalten haben, raten wir in jedem Fall davon ab, die mit der Abmahnung des Herrn Steve Müller übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. Es gilt zu beachten, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommt.
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21.09.2012