Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Kölner Fotografen Stephan Pick, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Jan Rosenkranz, Hamburg, vor.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass über die Internethandelsplattform eBay ein Lichtbild/Foto veröffentlicht bzw. zum Verkauf angeboten worden sei, an dem Stephan Pick die ausschließlichen Rechte haben soll.
Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten von Stephan Pick fordert Rechtsanwalt Jan Rosenkranz den Empfänger der Abmahnung zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von pauschal 200 € sowie zur Erstattung von Abmahnkosten/Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 411,30 € (Gegenstandswert/Streitwert: 5000 €) auf.
Die der Abmahnung beigefügte und durch Rechtsanwalt Jan Rosenkranz vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung geht unseres Erachtens deutlich über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinaus. Aus diesem Grunde sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Änderungen zu Gunsten von Stephan Pick abgegeben werden.
Auch die finanziellen Forderungen der Abmahnung sollten stets im Einzelfall überprüft werden, um so überhöhte Zahlungen an den Abmahner Stephan Pick zu vermeiden.