Uns geht ein Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin zu. Mit dem siebzehnseitigen Abmahnschreiben lässt Herr Stefan Richter die Versendung einer Produktbewertungs-E-Mail nach einem Einkauf in einem Onlineshop beanstanden. Während des Bestellvorganges sei auf der Webseite, auf der über ein Formular die E-Mail-Adresse erhoben wurde, nicht klar und deutlich darauf hingewiesen worden, dass man der Verwendung der einzugebenden E-Mail-Adresse zu Werbezwecken widersprechen könne. Ein vorhandenes Auswahlfeld, mit dem dem künftigen Empfang von Werbe-E-Mails zugestimmt werden konnte, sei ganz bewusst nicht angeklickt worden.Auf eine im Rahmen des Bestellprozesses erfolgende Abfrage, ob man mit der Zusendung von Bewertungsaufforderungsnachrichten einverstanden sei, sei...
Artikel
20.12.2021