Erneut ist ein Rechtsanwalt nach Abmahnmissbrauch rechtskräftig zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden und muss so die Konsequenzen seines Abmahn(un-)wesens tragen.Was lange währt, findet letztlich doch Gerechtigkeit – so oder so ähnlich könnte man zusammenfassend darstellen, was nun im Nachgang zu den Massenabmahnungen geschehen ist, die der Trierer Rechtsanwalt Frank Ernser von den BINZ Rechtsanwälten im Namen des Abmahners Stefan Braun, ebenfalls aus Trier, ausgesprochen hat.Zur Erinnerung: In der Zeit von August 2013 bis August 2016 hat der Onlinehändler Stefan Braun sowohl in unserer Kanzlei als auch internetweit unrühmliche Bekanntheit dadurch erlangt, dass er – jeweils vertreten durch die Binz Rechtsanwälte, Trier, und...
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01.10.2020