Bereits in der Vergangenheit haben wir mehrfach über Abmahnungen der Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage berichtet. Nun liegt uns erneut eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG durch die Kanzlei Sandhage vor.
In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Stecker Kabel Adapter UG auf die Produktion und den Vertrieb von Mikroprozessoren und Tablet-PCs sowie deren Zubehör spezialisiert sei. Seit geraumer Zeit wird es sie zu den größten Anbietern insbesondere im Android-Bereich zählen.
Sodann wird in der Abmahnung der Stecker Kabel Adapter UG mitgeteilt, dass die Marke
„Allwinner“
beim Deutschen Patent und Markenamt unter der Registernummer 302012039369 zu Gunsten der Stecker Kabel Adapter UG eingetragen sei.
In der Folge wird der angebliche Markenrechtsverstoß näher erläutert und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Der Entwurf einer derartigen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung der Stecker Kabel Adapter UG durch die Kanzlei Sandhage bereits beigefügt. Wir können nur dringend davon abraten, derartige Entwürfe einer Unterlassungserklärung unreflektiert zu unterzeichnen. Unseres Erachtens ist die von der Kanzlei Sandhage beigefügte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst.
Außerdem wird der Empfänger der Abmahnung der Stecker Kabel Adapter UG durch die Kanzlei Sandhage aufgefordert, zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen. Die Stecker Kabel Adapter UG lässt daher auffordern, in zeitlich definierter Form die Stückzahl, den Zeitpunkt und die Einnahmen jedes Verkaufsgeschäfts unter Angabe von Name und Adresse der gewerblichen Abnehmer, der Entstehungskosten und der Lieferanten anzugeben. Weiter wird ein Vernichtungsanspruch hinsichtlich der gekennzeichneten Waren geltend gemacht.
Schlussendlich wird seitens der Kanzlei Sandhage mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung der Stecker Kabel Adapter UG verpflichtet sei, die Kosten der Abmahnung zu tragen. Diese Kosten werden auf Basis eines Gegenstandswert von 25.000 € (1,5 Geschäftsgebühr) mit 1248,31 € beziffert.
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08.10.2012