Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
27.06.2013

Abmahnung Spielwelt GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Spielwelt GmbH, Max-Planck-Str. 15, 72639 Neuffen, vor. Die Firma Spielwelt GmbH handelt selbst über den Onlineshop spielwelt.de mit Spielwaren aus unterschiedlichsten Bereichen.

Mit der Abmahnung der Spielwelt GmbH lässt diese einen angeblichen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) beim Verkauf von Büchern des Verlags „Ravensburger“ auf der Handelsplattform Amazon beanstanden.

Nach den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes dürfen neue Bücher in aller Regel nur zu einem festgesetzten Preis in Verkehr gebracht werden. Sinn dieser Buchpreisbindung soll es sein, eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Büchern zu gewährleisten. 

Der Abmahnung der Firma Spielwelt GmbH wird ein Gegenstandswert in Höhe von 15.000 EUR zu Grunde gelegt.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Spielwelt GmbH erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall dazu an, diese ernst zu nehmen. In keinem Fall sollten Sie die Abmahnung der Firma Spielwelt GmbH als „Abzocke“ oder „Massenabmahnung“ abtun. Die (finanziellen) Risiken einer falschen Reaktion können angesichts des hohen Gegenstandswertes erheblich sein. In jedem Fall sollten Sie auch bedenken, dass durch eine Unterlassungserklärung ein Vertrag zustande kommen kann, der ein Leben lang Wirksamkeit entfaltet und aus dem Sie nur in ganz eng umgrenzten Ausnahmefällen wieder herauskommen. Sollten Sie daher mit dem Gedanken spielen, nach der Abmahnung der Firma Spielwelt GmbH eine Unterlassungserklärung abzugeben, ist hier äußerste Sorgfalt zu wahren.