Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Sandra Buhrow, Gülzower Straße 88, 12619 Berlin, durch die Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler und Coll. vor. Die Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler und Coll. sind uns in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nicht unbekannt.
In dem uns nun vorliegenden Abmahnschreiben der Frau Sandra Buhrow führen die Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler und Coll. aus:
„Unsere Mandantin ist seit geraumer Zeit, genauso wie Sie, im Internethandel tätig und vertreibt über die Internetplattform eBay Bekleidungsartikel. Sie ist unter dem Mitgliedsnamen "playershop24" bei eBay angemeldet. Folglich liegt zwischen Ihnen und unserer Mandantin ein Wettbewerbsverhältnis vor.“
Anschließend werden die angeblichen Verstöße, Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkretisiert, vor sodann in der Abmahnung der Frau Sandra Buhrow weiter zu lesen ist:
„Als Ihre Mitbewerberin ist unsere Mandantin berechtigt, Unterlassungsansprüche aus § 8 UWG geltend zu machen. Bevor gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung und Sicherstellung der Rechte unserer Mandantin veranlasst werden, geben wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nach § 12 UWG nur ein Vertragsstrafversprechen zur Sicherstellung der Ansprüche unserer Mandantin geeignet ist, die Wiederholungsgefahr für die Zukunft zu beseitigen, sofern dieses uneingeschränkt und verbindlich abgegeben wird.
Dem Eingang Ihrer rechtsverbindlich unterzeichneten Unterlassungserklärung sehen wir
bis spätestens zum […] entgegen. Eine Übersendung vorab per Telefax wahrt diese Frist. Gleichwohl ist auch die Übersendung des Originals innerhalb von drei weiteren Tagen erforderlich. Anliegend übersenden wir Ihnen einen Entwurf dieser Erklärung, den Sie verwenden können. Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.“
Sodann werden die angeblich der Frau Sandra Buhrow durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler und Coll. entstandenen Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 20.000 EUR, somit 859,80 EUR, eingefordert.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Sandra Buhrow Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler und Coll. erhalten haben sollten, raten wir dringend davon ab, diese Abmahnung als „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. In dem uns vorliegenden Fall können wir ebenfalls nicht empfehlen, die der Abmahnung der Frau Sandra Buhrow beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung deutlich zu weit gefasst.