Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.07.2012

Abmahnung SMC-Shoot Media Consulting Alischa und ihre Freundinnen Urmann

Die Firma SMC-Shoot Media Consulting, Bezirkstraße 26, 63755 Alzenau, lässt durch die Rechtsanwälte Urmann + Collegen urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Alischa und ihre Freundinnen“ aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes

Alischa und ihre Freundinnen

über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma SMC-Shoot Media Consulting in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Rechtsanwälte Urmann + Collegen soll es unterlassen werden, den Film „Alischa und ihre Freundinnen“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Ferner sieht die durch die U + C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach dem Hamburger Brauch für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.
Ebenso soll darin ein Pauschalbetrag als „Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Die der Abmahnung der U + C Rechtsanwälte beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung der SMC-Shoot Media Consulting ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht damit erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken könnten durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden.  Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.