Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.04.2013

Abmahnung SEBO Handels und Vertriebs GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Pfister, Am Kebisgraben 17, 97616 Salz, vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt sich die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH durch Rechtsanwalt David Denner (Anwaltskanzlei Denner), Bad Neustadt, anwaltlich vertreten.

In der Abmahnung führt Rechtsanwalt David Denner zunächst aus, dass die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH auf der Internetplattform eBay gewerbsmäßig Baustoffe vertreibe und unter dem Namen baudiscount24de eine Vielzahl an Baumaterialien, Bauzubehör und Bauchemie verkaufe. Die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH sei deshalb direkter Mitbewerber des Empfängers der Abmahnung.

Im Namen der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH wirft Rechtsanwalt David Denner dem Empfänger der Abmahnung sodann vor, dass ein Artikel ohne Angabe des Grundpreises auf der Internethandelsplattform eBay angeboten worden sei – dies stelle eine unlautere Handlung dar.

Anschließend erklärt Rechtsanwalt David Denner dem Empfänger der Abmahnung, dass ihn die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH dazu ermächtigt habe, vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Der Unterlassungsanspruch könne allerdings außergerichtlich nur durch die unverzügliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung befriedigt werden.

Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb durch Rechtsanwalt David Denner unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH aufgefordert.

Ebenfalls fordert Rechtsanwalt David Denner unter Fristsetzung dazu auf, die Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung) aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € zu ersetzen. Hierzu erklärt Rechtsanwalt David Denner dem Empfänger der Abmahnung, dass die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH vorsteuerabzugsberechtigt sei, weshalb die Mehrwertsteuer von dem Empfänger der Abmahnung zu ersetzen ist. Bei der Bemessung des Streitwertes habe man sich an der herrschenden Rechtsprechung orientiert, so Rechtsanwalt David Denner in der Abmahnung weiter.

Der Abmahnung ist sodann eine durch Rechtsanwalt David Denner vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch in der uns vorliegenden Form keinesfalls unterschrieben werden sollte. Dies gilt insbesondere deshalb, weil eine strafbewehrte Unterlassungserklärung grundsätzlich lebenslänglich gilt und ein Verstoß dagegen zu empfindlichen Vertragsstrafenforderungen führen kann.

Aus diesem Grunde ist es zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken dringend geboten, eine Abmahnung im Vorfeld zu überprüfen und erst im Anschluss daran etwaige (Unterlassungs-) Erklärungen abzugeben.