Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.07.2012

Abmahnung Roleff-Römer GmbH durch Kanzlei „Ihr Anwalt 24“

Die Firma Roleff-Römer GmbH spricht derzeit markenrechtliche Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung der Wortmarke „Windtex“ durch die Kanzlei „Ihr Anwalt  24“ (Rechtsanwalt Zierhut und Rechtsanwalt Renger) aus. Da die Wortmarke „Windtex“ auf Frau Gabriele Roleff-Römer eingetragen ist, tritt die Roleff-Römer GmbH insoweit als Lizenznehmerin auf.

Mit der markenrechtlichen Abmahnung der Firma Roleff-Römer GmbH wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiter begehrt die Roleff-Römer GmbH Auskunft sowie die Entfernung der entsprechenden Angebote.

Der Gegenstandswert der Abmahnung der Firma Roleff-Römer GmbH durch die Kanzlei „Ihr Anwalt  24“ (Rechtsanwalt Zierhut und Rechtsanwalt Renger) wird mit 150.000 € beziffert.

Wir raten in jedem Fall dringend an, die der Abmahnung der Firma Firma Roleff-Römer GmbH durch die Kanzlei „Ihr Anwalt  24“ – (Rechtsanwalt Zierhut und Rechtsanwalt Renger) beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.