Der Kölner Kofferhersteller Rimowa lässt über eine ebenfalls in Köln ansässige Patent- und Rechtsanwaltskanzlei eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen.Dem Empfänger der Abmahnung lässt die Rimowa GmbH vorwerfen, durch den unautorisierten Vertrieb von Koffern mit dem sog. Rillendesign die gewerblichen Schutzrechte der Rimowa GmbH verletzt zu haben.Das Rimowa-Rillen-Design soll umfangreichen (Marken-) Schutz genießen. Zudem sollen Angebot und Vertrieb der betroffenen Artikel nach dem sog. ergänzenden Leistungsschutz auch wettbewerbsrechtlich unzulässig sein, da in der Übernahme des Rimowa-Rillendesigns eine Herkunftstäuschung sowie eine Rufausbeutung zu sehen sei (§ 4 Nr. 9a, 9b UWG).Der Empfänger der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten...
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08.07.2015