Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
12.03.2013

Abmahnung Resident Evil: Afterlife 3D Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit wegen der illegalen Verbreitung des Repertoires der Firma Constantin Film Verleih GmbH (im konkreten Fall der Film Resident Evil: Afterlife -3D) in einer Internet-Tauschbörse gegen Internetnutzer vor.

In der Abmahnung erklärt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH zunächst die Gründe:

"Warum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie? 

Unsere Mandantschaft ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk: 

Resident Evil: Afterlife -3D (Film) 

Da ihre Werke vielfach illegal im Internet verbreitet werden, lässt unsere Mandantschaft die bekannten Internet-Tauschbörsen (Filesharing-bzw. P2P-Netzwerke) regelmäßig durch die Firma ipoque GmbH (www.ipoque.com) überwachen. 

Das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH hat durch einen Datentransfer sichergestellt und protokolliert, dass das Werk unserer Mandantschaft unter der aufgeführten IP-Adresse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zur angegebenen Zeit zum Herunterladen angeboten wurde: 

Resident Evil: Afterlife - 3D (Film) 

Constantin Film Verleih GmbH 

xx.02.2013 21 :xx:xx bis xx.02.2013 xx:xx:17 

IP-Adresse: xx.4x.2xx.1x9 

Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens hat unsere Mandantschaft das nach § 101 Abs. 9 UrhG vorgesehene richterliche Gestattungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht durchgeführt. Das Landgericht hat Ihrem Provider daraufhin mit dem beigefügten Beschluss gestattet, unserer Mandantschaft Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Ihr Provider ist seiner Auskunftspflicht nunmehr nachgekommen und hat mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung Ihrem Internetanschluss zugewiesen war. 

Der Ermittlungsdatensatz, der Ihren Fall betrifft, ist diesem Schreiben beigefügt. 

Selbstverständlich unterliegen sämtliche Ihre Person bzw. diesen Fall betreffenden Daten der anwaltlichen Schweigepflicht und werden ausschließlich zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandantschaft verwendet.“

Nach weiteren Ausführungen zu den rechtlichen Konsequenzen der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH, wird dem Empfänger der Abmahnung erklärt, was diese für ihn bedeute:

„Aufgrund der über Ihren Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und Kostenerstattung. Unterzeichnung der Unterlassungserklärung 

Unsere Mandantschaft hat Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen (§ 97 Abs. 1 UrhG). Das bedeutet: Sie haben dafür zu sorgen, dass über Ihren Internetanschluss zukünftig keine weiteren Rechtsverletzungen erfolgen. 

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, eine rechtsverbindliche und ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Um Ihnen die Abgabe der Unterlassungserklärung zu erleichtern, ist diesem Schreiben eine vorbereitete Unterlassungserklärung beigefügt. 

Ersatz des Lizenzschadens 

Unsere Mandantschaft hat Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens als Kompensation für die erfolgte Rechtsverletzung (§ 97 Abs. 2 UrhG). 

Der verursachte Schaden bemisst sich nicht nach dem Verkaufspreis der Werke unserer Mandantschaft. Als Schadenersatz wird vielmehr der Wert angesetzt, der an unsere Mandantschaft als Lizenzgebühr für das weltweite öffentliche Zugänglichmachen ihrer Werke üblicherweise zu zahlen wäre. 

Sie haben zudem die Kosten der Ermittlung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des richterlichen Gestattungsverfahrens (§ 101 Abs. 9 S. 5 UrhG LV.m. 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO) sowie die Kosten der Beauskunftung durch den Internetprovider (Anlage 3 zu § 23 Abs. 1 JVEG, Nr. 200/201) zu erstatten. 

Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit ist unsere Mandantschaft bereit, die Zahlung eines vergleichsweise niedrig angesetzten pauschalen Schadenersatzes in Höhe von EUR 450,00 zu akzeptieren. Die Gerichte setzen in vergleichbaren Fällen weitaus höhere Beträge als angemessene lizenzgebühr an. 

Ersatz der Rechtsverfolgungskosten 

Unsere Mandantschaft hat zudem Anspruch auf Zahlung der Rechtsverfolgungskosten, die durch unsere Einschaltung entstanden sind (§ 97a Abs. 1 S.2 UrhG, §§ 683,677,670 BGB). 

Die Rechtsverfolgungskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung des nach § 32 ZPO zuständigen Amts-bzw. Landgerichts München ist die von uns angesetzte 1,0-Gebühr (Nr. 2300 Vergütungsverzeichnis zum RVG) aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,00 (Unterlassungsstreitwert) in jedem Fall angemessen. Die zu erstattende Geschäftsgebühr liegt dabei unterhalb der gesetzlichen Regelgebühr. Die Gebühren sind nicht nach § 97a Abs. 2 UrhG zu begrenzen, da es sich vorliegend bereits um keine nur unerhebliche Rechtsverletzung handelt.  Bei außergerichtlicher Klärung belaufen sich die von Ihnen geschuldeten Rechtsverfolgungskosten inklusive Auslagenpauschale auf EUR 506,00.“

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH in Bezug auf den Film Resident Evil: Afterlife - 3D erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Hier muss insbesondere Beachtung finden, dass es sich bei der Unterlassungserklärung um einen Vertrag handelt, der zwischen der Firma Constantin Film Verleih GmbH und dem Empfänger der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer geschlossen wird. Dieser Vertrag erlangt lebenslange Gültigkeit, so dass die Gefahren einer derartigen Unterlassungserklärung kaum vorhersehbar sind. 

Auch in Bezug auf die geltend gemachten Zahlbeträge sollten Sie sich von einem im Urheberrecht versierten Anwalt beraten lassen. Gerne können Sie uns hierzu ansprechen.

Zudem haben wir Ihnen Umfangreiche Fragen und Antworten zu Filesharing- Abmahnungen zusammengestellt.