Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Petr Petran an dem Werk „Before a XXX Film“ durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder vor.
Herr Petr Petran macht im Wege einer Abmahnung der Kanzlei Schroeder einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes
„Before a XXX Film“
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit der Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag des Herrn Petr Petran werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird seitens der Kanzlei Schroeder ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.
Ebenso wird von Rechtsanwalt Lutz Schroeder dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Petr Petran vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen des Herrn Petr Petran durch die Kanzlei Lutz Schroeder „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Artikel
10.09.2012