Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH durch die Patent- und Rechtsanwälte Maucher Börjes Jenkins zu.Von dieser Abmahnung der PEARL GmbH ist ein Anbieter von Fahrradlampen betroffen. Nach den Ausführungen der PEARL GmbH in der Abmahnung seien diese nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Nach § 22a Abs. 1 StVZO müssen bestimmte für die Verkehrssicherheit relevanten Fahrzeugteile in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Dazu gehören gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 22 StVZO Scheinwerfer, Schlussleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler… für Fahrräder (§ 67 Abs. 1 bis Abs. 7, Abs. 11 StVZO).Ebenso wie das Dynamolicht müssen batteriebetriebene Fahrradlampen amtlich genehmigt und mit einem Prüfzeichen gekennzeichnet sein. Entsprechend...
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13.03.2016