Die Ortlieb Sportartikel GmbH lässt durch die Kanzlei LUBBERGER, LEHMENT eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausbringen. In dem Abmahnschreiben ist zu lesen, dass die Ortlieb Sportartikel GmbH exklusive Lizenznehmerin u.a. der Gemeinschaftsmarke„ORTLIEB", EU 9232695, sei.Die Marke würde umfangreich für die eingetragenen Waren- und Dienstleistungen benutzt. Im Rahmen der vom Markeninhaber Hartmut Ortlieb erteilten exklusiven Lizenz sei die Ortlieb Sportartikel GmbH berechtigt, die Markenrechte im eigenen Namen geltend zu machen und Schadensersatz einzuziehen.Die Ortlieb Sportartikel GmbH sei darauf aufmerksam geworden, dass bei Google und auf der Website des Abgemahnten in der Werbung für Produkte der Marke Ortlieb die Bezeichnung „Outlet" verwendet würde. Bei den auf der...
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17.08.2015