Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
19.03.2013

Abmahnung Order Online USA Inc.BODE PARTNER

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Order Online USA Inc., 109 E 17th St 25. WY 82001 Cheyenne, USA, durch die BODE & PARTNER – Rechtsanwälte Buchprüfer, H. Andreas Bode u. Torsten Riebe GbR, Spaldingstr. 210, 20097 Hamburg, vor. 

Die Firma Order Online USA Inc. betreibt nach eigenen Angaben in der Abmahnung u.a. Onlineshops unter den Domains usaproductsshop.com und restpostenverzeichnis.info sowie zahlreiche Shoppingportale beispielsweise unter Shopnavigation.com und TV24Store.com.

Nach Feststellungen der Firma Order Online USA Inc. soll der Empfänger in seinem Internetshop nicht die ihm nach § 312g Abs. 2 BGB iVm. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4,1. Halbsatz EGBGB obliegenden Informationspflichten erfüllen. Danach sei der Empfänger der Abmahnung verpflichtet, dem Verbraucher die wesentlichen Merkmale der Ware, die Gegenstand des Vertrages ist, vor Abgabe der Vertragserklärung klar und verständlich mitzuteilen.

In der Abmahnung der Firma Order Online USA Inc. durch die BODE & PARTNER – Rechtsanwälte Buchprüfer ist sodann zu lesen:

„Ausweislich des beigefügten Screenshots fehlen bei dem bestellten Artikel "xxxx" Angaben zu  Material, Maße, Gewicht, Nutzung", so dass die Angabe wesentlicher Merkmale, die für die Kaufentscheidung wichtig sind, fehlen. […]

Bei der Informationspflicht nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 1. HS EGBGB handelt es sich auch um eine Marktverhaltensregel zum Schutz des Verbrauchers, da ein Verstoß gegen diese Informationspflicht geeignet ist, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden spürbar beeinträchtigt ist. Dadurch wird er zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die er  anderenfalls (also bei vollständiger Information) nicht getroffen hatte und Sie erlangen gegenüber Ihren Mitbewerbern (also auch unserer Mandantin) einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil.“

Sodann wird durch die Firma Order Online USA Inc. die sogenannte „Button- Lösung zur Abmahnung gebracht. Die Kanzlei BODE & PARTNER führt hierzu aus:

„Ihre Internetseite http://www.yyyy verstößt außerdem gegen die sogenannte ButtonLösung (vgl. § 312g Abs. 3 BGB). Danach sind Sie verpflichtet, die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Sofern die Bestellung über eine Schaltflache erfolgt, ist diese Pflicht nur erfüllt, wenn die Schaltflache mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist (z.B. "kostenpflichtig bestellen", "kaufen" oder "zahlungspflichtigen Vertrag schließen"). Die Bezeichnung des Bestellbuttons in Ihrem Shop lautet "Bestellen" und ist damit nicht gesetzeskonform.“

Auch wie die Firma Order Online USA Inc. die angeblichen Verstöße gesichert hat, wird in der Abmahnung ausgeführt:

„Die vorliegenden Verstöße wurden von unserer Mandantin unter Zuhilfenahme einer spezialisierten Ermittlungsfirma protokolliert. Ein Sachbearbeiter dieser Firma hat den Verstoß in einer Datenbank protokolliert und Screenshots zur Beweissicherung angefertigt (einen Teil davon finden Sie im Anhang). Außerdem liegt eine eidesstattliche Versicherung des Sachbearbeiters darüber vor, dass die Protokollierung nach bestem Wissen und Gewissen und mit Angabe aller relevanter Daten wie Uhrzeit, Datum und Webseite in einem festgelegten Protokollierungsverfahren erfolgte. Eine aktuelle Überprüfung hat ergeben, dass die Verstöße seit der Feststellung noch nicht abgestellt wurden. Selbstverständlich sind für die Protokollierung nicht unerhebliche Kosten entstanden, für die Sie aufzukommen haben.“

Namens und in Vollmacht der Firma Order Online USA Inc. fordert die Kanzlei BODE & PARTNER daher auf, es zukünftig zu unterlassen, im streitgegenständlichen Internetshop dem Verbraucher hinsichtlich der hier genannten Artikel die wesentlichen Merkmale der zu bestellenden Waren nicht vor Vertragserklärung klar und verständlich mitzuteilen (§ 312g Abs. 2 BGB iVm. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. Halbsatz EGBGB). Ferner fordert die Firma Order Online USA Inc. auf, es zukünftig zu unterlassen, bei dem Bestellbutton die unzulässige Bezeichnung "Bestellen" zu verwenden (§ 312g Abs. 3 BGB).

Sodann lässt die Firma Order Online USA Inc. auffordern, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zu einem bestimmten Datum unterzeichnet an die Kanzlei BODE & PARTNER zurückzusenden. Wir weisen darauf hin, dass der Firma Order Online USA Inc. kein Recht zusteht, genau die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zurück zu erhalten. Vielmehr steht es dem Empfänger der Abmahnung frei, selbst eine ausreichende Unterlassungserklärung zu formulieren.

Weiter fordert die Firma Order Online USA Inc. die ihr durch die Abmahnung angeblich entstanden Rechtsanwaltskosten ein. Hier wird ein Schnellzahler-Rabatt eingeräumt:

„Aufgrund der Art und des Umfangs der Verstöße und Ihrer Stellung als Unternehmer ist ein Streitwert von mindestens 20.000,- EUR anzunehmen. Allein die außergerichtlichen  Rechtsanwaltskosten einer Partei liegen in solchen Fällen schon bei 859,80 € netto. Dazu kommt noch der Schadenersatzanspruch unserer Mandantin, der ebenfalls zu erstatten ist. Insgesamt kann sich der Zahlbetrag daher schnell auf über 1.000 € belaufen.

Im Interesse einer gütlichen Einigung und zur Vermeidung einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung bietet Ihnen unsere Mandantin an, bei Zahlung einer pauschalen Abgeltung (Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz) von 770,- EUR bis spätestens zum 22.03.2013 und Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung auf die Durchsetzung weitergehender Ansprüche (Auskunft und Schadenersatz) zu verzichten.“

Ob der Firma Order Online USA Inc. tatsächlich Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen, bezweifeln wir.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Order Online USA Inc. durch die Kanzlei BODE & PARTNER erhalten haben sollten, raten wir dringend davon ab, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach deutlich zu weit gefasst.

Auf Ihrer Internetseite erklärt die Kanzlei Bode und Partner Rechtsanwälte zu den Abmahnungen der Order Online USA, Inc.

"Unsere Kanzlei Bode und Partner Rechtsanwälte Hamburg führt derzeit mehrere Verfahren gegen Onlineshopbetreiber für unsere Mandantin Order Online USA, Inc. durch. Wir mahnen vereinzelte Onlineshopbetreiber ab, die sich im Wettbewerb mit unserer Mandantin nicht korrekt im Sinne der sogenannten Button-Lösung verhalten, also entweder eine falsche Buttonbeschriftung in ihren Onlineshops verwenden oder im Bestellprozess wesentliche Artikelmerkmale nicht kenntlich machen."

Abmahnung Bode Partner Order Online USA 1
und führt zu ihren Kerngebieten aus:

Abmahnung Bode Partner Order Online USA 2
Update 19.03.2013:
 Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Order Online USA Inc. durch die Kanzlei BODE & PARTNER vor. Der Empfänger der Abmahnung wurde gleich mit zwei Mal an einem Tag mit einer Abmahnung bedacht! Da hat die spezialisierte Ermittlungsfirma wohl geschlampt…

Die ORDER ONLINE USA, INC. wurde am 29/1/2013 in Cheyenne, WY 82001 USA, eingetragen:

Order Online USA