Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.09.2012

Abmahnung Obsession – Forbidden Zone

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DBM Videovertrieb GmbH, Wesel, durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg an dem Werk „Obsession – Forbidden Zone“ vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma DBM Videovertrieb GmbH, Wesel, im Wege einer Abmahnung einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

Obsession – Forbidden Zone

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma DBM Videovertrieb GmbH in der Abmahnung weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Aufgrund von Bedeutung und Reichweite strafbewehrter Unterlassungserklärungen können wir nicht empfehlen, diese ohne vorherige Beratung durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt abzugeben - dies gilt auch für den Ausgleich etwaiger finanzieller Forderungen sowie für die Erfüllung der sonstigen mit dem Abmahnschreiben behaupteten Ansprüche. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.