Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Novitec GmbH, Alsbachstraße 15, 66115 Saarbrücken, vor.In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Firma Novitec GmbH im Rahmen eines Testkaufs habe feststellen müssen, dass der testgekaufte Batteriepulser weder auf dem Gerät, noch auf der Verpackung über die nach § 8 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) erforderliche CE-Kennzeichnung verfüge. Nach Anlage 2 des EMVG sei diese Kennzeichnung auf dem Gerät oder dessen Typenschild anzubringen. Dabei reiche die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung nur ganz ausnahmsweise, wenn eine derartige Kennzeichnung auf dem Gerät nicht möglich sei. Würden Elektrogeräte ohne die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung angeboten,...
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31.05.2016