Die Nikon GmbH spricht durch die Rechtsanwälte Beise & Munscheid eine marken- und urheberrechtliche Abmahnung aus. In der Abmahnung der Nikon GmbH wird zunächst beanstandet, dass der Empfänger der Abmahnung ein Produkt der Nikon Corporation in Deutschland verkauft haben sollte, welches jedoch nicht für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmt war. Dies wurde im Zuge einer sogenannten Cash-Back-Aktion durch die Nikon GmbH festgestellt.In der letzten Zeit mussten wir feststellen, dass hauptsächlich Markenartikelhersteller zunehmend auf derartige Cash-Back-Aktionen setzen, um so den Markt und somit auch die Händler, die entsprechende Produkte verkaufen, zumeist in Bezug auf die Preisgestaltung zu überwachen. Im Zuge einer solchen Cash-Back-Aktion erhält der Kunde einen...
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19.03.2015