Die Nike International Ltd. lässt durch die Kanzlei Rechtsanwälte und Steuerberater Salans aus Frankfurt am Main markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Gegenstand der Abmahnung der Salans Rechtsanwälte ist die Behauptung einer Markenverletzung der Marken der Nike International Ltd. aus den U.S.A.:
Nike-Wortmarke „Nike“
Nike-Bildmarke „Swoosh“
Nike-Wortmarke „Just do it“
Mit der Abmahnung der Nike International Ltd. durch die Kanzlei Rechtsanwälte und Steuerberater Salans wird die Verletzung der geschützten Marken durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen/Plagiaten nach Art. 9 GMVO, §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB behauptet.
Zumeist wird die Firma Nike International Ltd. durch eine Zollbeschlagnahme auf die markenrechtlichen Verstöße aufmerksam. Hierbei hat der Zoll bei der Einfuhr der Waren entsprechende Überprüfungen vorgenommen und festgestellt, dass es sich bei den eingeführten Waren wohlmöglich um Produktfälschungen/Plagiate handeln könnte.
Sollte der Zoll auch von Ihnen ein Paket einbehalten haben, sollten Sie sich umgehend und vor einer Äußerung über die Umstände des Falles rechtlich beraten lassen.
In der Abmahnung der Nike International Ltd. werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche eingefordert. Nicht selten wird daneben noch ein Vernichtungsanspruch geltend gemacht.
In jedem Fall sollten Sie die Abmahnungen der Nike International Ltd. nicht auf die leichte Schulter nehmen. Durch falsche oder unüberlegte Handlungen können hier ganz erhebliche Kosten entstehen, die unter Umständen vermeidbar gewesen wären.
Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass eine Unterlassungserklärung nach Unterschrift eine lebenslange Gültigkeit hat, sollte die Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung wohl überlegt sein. Wir raten generell dringend davon ab, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärungen unreflektiert zur Unterschrift zu bringen.
Artikel
08.11.2012