Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.09.2012

Abmahnung Multi Media Verlag Like The First Time

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Multi Media Verlag GmbH an dem Werk „Like The First Time“ durch die Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte) vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte), Regensburg, wird wegen des Downloads bzw. Uploads des Filmes

Like The First Time

über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zudem lässt die Firma Multi Media Verlag GmbH in der Abmahnung dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, den Film „Like The First Time“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Ferner sieht die durch die U+C Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch vor („…eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Gläubigerin festzusetzenden, im Streitfall vom zuständigen Gericht auf deren Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe…“).

Ebenso soll darin ein Betrag in Höhe von 650,00 EUR als „Abgeltungsbetrag“ anerkannt werden.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist daher unseres Erachtens viel zu weit gefasst und geht damit erheblich über das erforderliche Maß zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinaus. Die daraus resultierenden Risiken könnten durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden.

Aufgrund der mit einer solchen Abmahnung einhergehenden Kosten und Risiken können wir jedoch keinesfalls empfehlen, die Abmahnungen der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte) bzw. der Firma Multi Media Verlag GmbH als bloße "Abzocke" oder unberechtigte "Massenabmahnung" abzutun.