Erst kürzlich hatten wir über eine Abmahnung eines Miniaturbildes bei Facebook berichtet und gemutmaßt, dass eine Abmahnwelle bevorsteht. Nun scheinen sich unsere Befürchtungen zu bewahrheiten, wenn auch in einem anderen Zusammenhang. Heute geht uns ein Schreiben der Firma Getty Images zu.
Es sei festgestellt worden, dass der Empfänger „ein oder mehrere Bilder von Getty Images für Online-Werbung und/oder redaktionelle Zwecke verwende“, so Getty Images. Nun gut, soweit nichts Neues.
Oder doch?
Der Empfänger dieses Schreibens betreibt einen Webkatalog, in den jeder seine Homepage kostenlos eintragen kann. Nach der entsprechenden Eingabe der relevanten Daten wird softwareseitig zu dem getätigten Eintrag ein Vorschaubild der Webseite ähnlich diesem Beispiel
vorangestellt.
Genau auf diesem Vorschaubild gibt Getty Images nun an, einen Lizenzverstoß entdeckt zu haben. Mit anderen Worten: Der eigentliche Betreiber der eingetragenen Webseite hatte ein (nicht lizenziertes) Getty Images- Bild auf seiner Seite. Im Wege der Eintragung und der Erstellung des zugehörigen Miniaturbildes wurde auch dieses (nicht lizenzierte) Getty Images- Bild in dem Miniaturbild übernommen.
Dieses sehr klein sichtbare Bild wird nun von Getty Images beanstandet, zumal für den Betreiber des Webkatalogs seitens Getty Images keine gültige Lizenz gefunden werden konnte.
Getty Images führt hierzu aus:
„Wenn für die Verwendung keine gültige Lizenz vorliegt und Sie das Bildmaterial künftig nicht mehr verwenden möchten, müssen Sie die aktuelle Verwendung umgehend einstellen und das Bildmaterial von Ihrer Website entfernen. Zudem finden Sie im Anhang ein Angebot über eine Ausgleichszahlung für die unlizenzierte Verwendung des betreffenden Bildmaterials. Geht der zu entrichtende Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Nachricht ein, werden wir weitere Schritte einleiten.“
Wie diese weiteren Schritte aussehen, haben wir bereits dargestellt.
Dem Schreiben von Getty Images ist eine Forderungsaufstellung beigefügt. Hiernach ergeben sich für zwei Bilder Forderungen von netto 950,00 EUR sowie netto 1.250,00 EUR zu deren Begleichung Getty Images „eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit der Online-Zahlung per Kreditkarte“ unter lc.gettyimages.de anbietet.
Auch wenn diesseits ganz erhebliche Zweifel an der geltend gemachten Höhe der Forderungen in Bezug auf die beanstandete Verletzungshandlung bestehen, wird man im Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung kaum umher kommen, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das im Miniaturbild angezeigt unlizenzierte Bild zu bejahen.
Die Auswirkungen sind enorm.
Betreiber von Webkatalogen, (Seo-) Analyseseiten, aber auch von „Referenzseiten“ mit Screenshots -wie es auch bei Web- und Designagenturen Usus ist-, sollten Ihre Darstellungen dringend überdenken. Zur Vermeidung derartiger Abmahnungen können wir nur anraten, derartige (automatisch erstellte) Screenshots nicht zu verwenden.
Fazit: Wenn derartige Miniatur- oder Vorschaubilder verwendet werden, muss sichergestellt sein, dass der Verwender dieser Miniatur- oder Vorschaubilder selbst in Bezug auf die kleinste Grafik über alle Rechte verfügt.